Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Lieferungen und Leistungen sowie Datenträger, Downloads und Nutzungsüberlassungen der Lignadata GmbH..
    2. Alle Verträge oder sonstigen Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam; der Inhalt dieser Bestätigung ist ausschließlich maßgebend.
    3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und unserer Unterschrift. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche
      Zusatz- oder Nebenabreden zu treffen.

  2. Preise und Zahlung
    1. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Die Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. der Kosten des Versands und der Verpackung.
    2. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
    3. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jeweils zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
    4. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel , Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    5. Die Aufrechnung von Gegenforderung ist nur insoweit zulässig, als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

  3. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsbedingung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum.

      Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.

      Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorhaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

  4. Rechte und Pflichten des Käufers (Anwenders)
    1. Mit der vollständigen Bezahlung des Entgelts erwirbt der Anwender das nicht ausschließliche Recht, die überlassene Software zu nutzen. Die die enthaltenen Datenträger oder sonstigen Speichermedien sowie etwaige mitgelieferte Bedienungs- oder Referenzbücher werden zu diesem Zeitpunkt Eigentum des Anwenders.
    2. Der Käufer „Anwender“ hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, eines Klartext-Listings oder sonstiger Unterlagen oder Dateien, die bei der Programmentwicklung angefallen und zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software nicht zwingend erforderlich sind.
    3. Die Software darf vom Käufer nicht mehrfach genutzt werden, es sei denn, dass eine Mehrfachnutzung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Mehrfachnutzung ist insbesondere die Nutzung auf mehreren getrennten Rechnern, auch wenn Sie untereinander – gleich auf welche Weise – verbunden sind sowie die Nutzung auf einem Rechner mit Zugriff – oder Benutzungsmöglichkeiten durch mehrere angeschlossene Endanwender (etwa durch Terminals). Die ausnahmsweise Übertragung und Benutzung der Software auf einer anderen Anlage des Anwenders – etwa zur Überbrückung eines Maschinenausfalls- stellt keine Mehrfachnutzung dar.
    4. Der Käufer darf die Software nicht vervielfältigen oder verbreiten. Das einmalige Laden der Software oder von Teilen von ihr in einem Massenspeicher des verwandten Rechners sowie das Einlesen der Software oder von Teilen von ihr in einem flüchtigen Arbeitsspeicher stellen keine Vervielfältigung im Sinne dieses Absatzes dar.
    5. Die Erstellung einer Sicherungskopie durch den Käufer ist im vorstehenden Rahmen und ausschließlich für den eigenen Gebrauch zulässig.
    6. Dem Anwender ist jede Bearbeitung oder sonstige Veränderung der Programme sowie jede Veränderung der von dem Programm auf Ausdrucken oder sonstige Weise erzeugten Hinweise auf die Seriennummer des Programms untersagt.
    7. Eine Weitergabe der Programme oder der Dokumentation an Dritte ohne vollständige und endgültige Aufgabe der eigenen Nutzung durch den Anwender ist unzulässig.
      Im Falle einer zulässigen Weitergabe hat der Anwender den Dritten zu verpflichten, die obigen Verbote der Vervielfältigung und Verbreitung – auch uns gegenüber – einzuhalten.
    8. Die bestehenden Urheberrechte hinsichtlich der Dokumentation und des Programms oder Teilen des Programms bleiben insbesonders geschützt und werden durch den Programmverkauf nicht berührt.
    9. Der Anwender verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen seine Verpflichtungen gemäß Ziffern 4.3 bis 4.8 dieser Geschäftsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgelts für das Programm zu entrichten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.

  5. Beschaffenheit-Gewährleistung-Haftung
    1. Trotz aller von uns angewandter Sorgfalt, ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist damit nur die gemäß Beschreibung und Anleitung grundsätzlich brauchbare Software. Die Beschreibung der Software stellt keine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne dar. Der Anwender ist verpflichtet, die Eignung der Software für seine Zwecke selbst zu prüfen. Ein Mangel der Software im Rechtssinne liegt nicht vor, wenn sie in wesentlicher Übereinstimmung mit der gelieferten Dokumentation installiert, auf einem empfohlenen Hardwaresystem, funktioniert.
    2. Die Gestaltung von Bedienungsabläufen und der Benutzeroberfläche sowie innere Programmabläufe können unterschiedlich gestaltet werden, ohne dass eine bestimmte Auswahl der Gestaltung einen Fehler darstellt, selbst wenn Sie unüblich ist oder zur Inkompatibilitäten führt.
    3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrübergang.
    4. Bei Gefahrübergang vorhandene Mängel werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Der Anwender hat die Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich und in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Er ist auf Anordnung verpflichtet, die fehlerhaften Programme und Programmträger zurückzugeben. In diesem Fall werden die Kosten der Rücksendung erstattet. Wird Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns abgelehnt oder schlägt sie fehl, steht dem Anwender – nach seiner Wahl – das Recht zu, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder das Recht zu, das Entgelt herabzusetzen (Minderung).
    5. Auf Schadenersatz wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften – gleich aus welchem Rechtsgrunde – haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 5.6 dieser Geschäftsbedingungen, soweit es sich nicht um Schadenersatzansprüche aus einer Eigenschaftszusicherung handelt, welche den Käufer gegen das Risiko von etwaigen Mangelfolgeschäden absichern sollen. Auch in diesem Fall haften wir, aber nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
    6. Unsere Haftung auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere bei Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung und schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmung ausgeschlossen oder beschränkt.
      1. Im Falle leichter Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt;
      2. Im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung Vertragswesentlicher Pflichten handelt.
    7. Soweit mir nach den vorstehenden Bestimmungen dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist die Haftung ausgeschlossen für Schäden, welche weit entfernt liegen oder für uns nicht vorhersehbar sind oder die vom Besteller beherrscht werden können. Dies gilt jedoch nicht soweit wir wegen Vorsatzes oder aufgrund einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften.
    8. Für eine ordnungsgemäße Absicherung der Programme, Programmteile, Daten und aller Arbeitsergebnisse ist ausschließlich der Anwender verantwortlich. Ihm obliegt es unverzüglich geeignete Sicherungskopien von Programmen, Programmteilen, Daten oder Arbeitsergebnissen zu erstellen. Die Erstellung derartiger Sicherungen ist für eine ordnungsgemäße Nutzung der gelieferten Software zwar technisch nicht zwingend erforderlich, sie wird gleichwohl dringend empfohlen.
    9. Etwaige Schadenersatzansprüche wegen Verlustes von Programmen, Programmteilen, Daten oder Arbeitsergebnissen sind daher in jedem Falle begrenzt auf diejenigen Kosten der Wiederherstellung von Programmen, Programmteilen, Dateien oder Arbeitsergebnissen, die bei ordnungsgemäß erstellter Sicherung entstehen.
    10. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß den vorangegangenen Ziffern gelten in gleichem Umfange zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie zugunsten der Urheber der Programme.
    11. Ansprüche des Anwenders gemäß Produkthaftungsgesetz werden durch die Regelungen dieser Ziffer der Geschäftsbedingungen nicht berührt

  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen des Käufers ist stets der Ort der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers.
    2. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Ort der gewerbliche Niederlassung des Verkäufers.

  7. Schlussbestimmungen
    1. Die Vereinbarung gilt gleichermaßen für alle weiteren, dem Anwender zur Verfügung gestellten Programmversionen, Daten und sonstige Unterlagen.
    2. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen rechtstunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    3. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
    4. Anzuwenden ist ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.